Sicherheitsmanagement und Betriebstechnik von Kranen

19. Februar 2024

Sicherheitsmanagement für den Einsatz

1. Jährliche Inspektion
Führen Sie mindestens einmal jährlich eine umfassende Inspektion der im Einsatz befindlichen Kräne durch. Kräne, die länger als ein Jahr außer Betrieb waren, Erdbeben der Stärke 4 oder höher erlebt haben oder bei denen schwere Maschinenunfälle oder Einsätze im Freien stattfanden, sollten vor dem Einsatz einer umfassenden Inspektion unterzogen werden.
2. Monatliche Inspektion
Zu den Inspektionspunkten gehören: ob es Anomalien bei Sicherheitsvorrichtungen, Bremsen, Kupplungen usw. gibt. Gibt es Schäden am Zustand wichtiger Komponenten (wie Hebezeuge, Seilrollengruppen, Bremsen, Schlingen und Zubehör). Die Funktionstüchtigkeit elektrischer und hydraulischer Systeme und ihrer Komponenten. Auch Kräne, die länger als einen Monat außer Betrieb waren, sollten vor dem Einsatz der oben genannten Inspektion unterzogen werden.
3. Tägliche Kontrolle
Überprüfen Sie jeden Tag vor Arbeitsbeginn den Sicherheitsstatus verschiedener Sicherheitsvorrichtungen, Bremsen, Steuergeräte, Notrufgeräte, Schienen und Stahldrahtseile. Bei ungewöhnlichen Situationen müssen diese rechtzeitig behoben werden.

Eisenbahn-Portalkran

Sicherheitstechnik für den Kraneinsatz

Vor dem Start des Betriebs muss sichergestellt werden, dass der Kran sich in einem sicheren Zustand befindet. Sind alle Regler auf Null eingestellt? Beträgt der Mindestabstand zwischen Kran und anderen Geräten oder festen Gebäuden mindestens 0,5 m?

Vor dem Start des Krans muss eine Klingel oder Warnung erklingen. Bei Annäherung von Personen während des Betriebs müssen intermittierende Klingeltöne oder Warnungen abgegeben werden.

3. Inspektionen und Wartungsarbeiten sind während des Hebevorgangs nicht zulässig. Das hängende Objekt darf nicht durch den Kopf der Person hindurchgehen und es darf sich keine Person unter dem hängenden Objekt und dem Hebearm aufhalten.

4. Befolgen Sie die Befehlssignale für den Betrieb genau. Sobald ein Nothaltsignal ausgegeben wird, muss es sofort ausgeführt werden.

5. Der Mindestabstand zwischen jedem Teil des Krans, der Hebelast und der Zusatzausrüstung sowie der Übertragungsleitung sollte den Sicherheitsanforderungen entsprechen.